Sie brauchen eine Pflegeberatung von Experten? Dann sind wir für Sie da!
Unsere Versorgungsgebieten umfassen die Region Hannover und den Raum Celle!
Online beraten wir Sie in ganz Niedersachsen!
Unsere Beratungskompetenz umfasst das gesamte Altersspektrum von Kindern bis hin zu Senioren.
Die Pflege eines Angehörigen ist anspruchsvoll und kräftezehrend und wird oft unterschätzt. Der Pflegeberatungseinsatz vermittelt Ihnen z.B. Wissen über Pflegetechniken und Möglichkeiten zur Entlastung.
Der Beratungseinsatz nach §37.3 muss verpflichtend ab Pflegegrad 2 in regelmäßigen Abständen im Auftrag der Pflegekasse durchgeführt werden. Die Pflegeberatung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von den Pflegekassen voll finanziert.
Unsere ausgebildeten Pflegefachkräfte sind gern für Sie da – nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37.3?
Bei einem Beratungseinsatz handelt es sich um einen Besuch eines ambulanten Pflegedienstes bei dem die Qualität in der häuslichen Pflege sichergestellt und die Pflegeperson unterstützt werden soll. Ab Pflegegrad 2 ist dieser Beratungseinsatz verpflichtend.
Die Beratung kann auch online durchgeführt werden.
Beratungseinsatz nach § 37.3 – Ablauf und Inhalte
Der Beratungseinsatz dient dazu, die Pflege- und Betreuungssituation des Pflegebedürftigen einzuschätzen. Ein Pflegeberater beurteilt, ob die Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt sind. Wird bei dem Beratungseinsatz festgestellt, dass die Situation nicht gesichert ist, muss der Pflegeberater dies begründen. Weiterhin können Maßnahmen für die Verbesserung der Pflegesituation vom Pflegeberater empfohlen werden. Zu diesen Maßnahmen gehören der Bezug von Sachleistungen, die Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren.
Weiterhin werden im Beratungseinsatz Möglichkeiten zur Höherstufung des Pflegegrades besprochen. Es können Hilfsmittel beantragt werden, z.B. Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegeberater stehen der Pflegeperson mit Tipps für die typische Situation im Pflegealltag zur Verfügung.
Anspruch auf einen Beratungseinsatz nach § 37.3
Alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen, jedoch von keinem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, haben Anspruch auf einen Beratungsbesuch.
Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Beratungseinsatz 2x im Jahr gesetzlich vorgeschrieben. Bei Pflegegrad 4 und 5 sogar 4x im Jahr.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können auf Wunsch oder bei Bedarf ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen, welches ebenfalls von der Pflegekasse finanziert wird. Es besteht keine Verpflichtung jedoch das Recht auf eine Pflegeberatung.
Pflege-Sofort-Beratung
Sie benötigen eine ausführliche Pflegeberatung? Diese bieten wir Ihnen online oder auch telefonisch an.
Eine nachstehende Person ist in eine akute Pflegesituation gerutscht – was nun?
Wenn plötzlich der Fall eintritt, dass ein Angehöriger Pflege benötigt, sind viele Menschen überfordert und wissen nicht, wo sie anfangen sollen. In diesen Momenten ist es wichtig, eine verlässliche und kompetente Unterstützung an der Seite zu haben. Wir stehen Ihnen als erste Anlaufstelle zur Verfügung und bietet Ihnen eine umfassende Pflegeberatung, die Ihnen in dieser schwierigen Zeit Orientierung bietet.
Wir bieten Ihnen:
• Erstberatung am Telefon oder online: was sind die nächsten Schritte.
– **Persönliche Beratungsgespräche: **
Unsere erfahrenen Pflegeberaterinnen und -berater nehmen sich die Zeit, Ihre individuelle Situation zu verstehen und gemeinsam mit Ihnen die besten Optionen zu besprechen.
– **Information und Aufklärung: **
Wir klären Sie über alle wichtigen rechtlichen und finanziellen Aspekte auf, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.
– **Organisation der Pflege: **
Wir unterstützen Sie bei der schnellen Organisation der notwendigen Pflegeleistungen, sei es häusliche Pflege, medizinische Versorgung oder die Suche nach einem geeigneten Pflegeplatz.
Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und unser Engagement – unser engagiertes Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen schnellstmöglich zu helfen.
**Unser Angebot – Ihre Unterstützung**
Unsere Pflegeberatung richtet sich an Angehörige, die aufgrund einer akuten Situation schnell und gezielt Unterstützung benötigen. Egal, ob es sich um eine plötzliche Krankheit, einen Unfall oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustands handelt – wir sind für Sie da.
49 Euro / Beratungstermin
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
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Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37.3?
Bei einem Beratungseinsatz handelt es sich um einen Besuch eines ambulanten Pflegedienstes bei dem die Qualität in der häuslichen Pflege sichergestellt und die Pflegeperson unterstützt werden soll. Ab Pflegegrad 2 ist dieser Beratungseinsatz verpflichtend.
Die Beratung kann auch online durchgeführt werden.
Beratungseinsatz nach § 37.3 – Ablauf und Inhalte
Der Beratungseinsatz dient dazu, die Pflege- und Betreuungssituation des Pflegebedürftigen einzuschätzen. Ein Pflegeberater beurteilt, ob die Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt sind. Wird bei dem Beratungseinsatz festgestellt, dass die Situation nicht gesichert ist, muss der Pflegeberater dies begründen. Weiterhin können Maßnahmen für die Verbesserung der Pflegesituation vom Pflegeberater empfohlen werden. Zu diesen Maßnahmen gehören der Bezug von Sachleistungen, die Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren.
Weiterhin werden im Beratungseinsatz Möglichkeiten zur Höherstufung des Pflegegrades besprochen. Es können Hilfsmittel beantragt werden, z.B. Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegeberater stehen der Pflegeperson mit Tipps für die typische Situation im Pflegealltag zur Verfügung.
Anspruch auf einen Beratungseinsatz nach § 37.3
Alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen, jedoch von keinem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, haben Anspruch auf einen Beratungsbesuch.
Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Beratungseinsatz 2x im Jahr gesetzlich vorgeschrieben. Bei Pflegegrad 4 und 5 sogar 4x im Jahr.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können auf Wunsch oder bei Bedarf ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen, welches ebenfalls von der Pflegekasse finanziert wird. Es besteht keine Verpflichtung jedoch das Recht auf eine Pflegeberatung.
Pflege-Sofort-Beratung
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Eine nachstehende Person ist in eine akute Pflegesituation gerutscht – was nun?
Wenn plötzlich der Fall eintritt, dass ein Angehöriger Pflege benötigt, sind viele Menschen überfordert und wissen nicht, wo sie anfangen sollen. In diesen Momenten ist es wichtig, eine verlässliche und kompetente Unterstützung an der Seite zu haben. Wir stehen Ihnen als erste Anlaufstelle zur Verfügung und bietet Ihnen eine umfassende Pflegeberatung, die Ihnen in dieser schwierigen Zeit Orientierung bietet.
Wir bieten Ihnen:
• Erstberatung am Telefon oder online: was sind die nächsten Schritte.
– **Persönliche Beratungsgespräche: **
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– **Information und Aufklärung: **
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– **Organisation der Pflege: **
Wir unterstützen Sie bei der schnellen Organisation der notwendigen Pflegeleistungen, sei es häusliche Pflege, medizinische Versorgung oder die Suche nach einem geeigneten Pflegeplatz.
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49 Euro / Beratungstermin