Medizin Mobil - Pflege in Hannover und der Region
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Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Sie brauchen eine Pflegeberatung von Experten? Dann sind wir für Sie da!

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Unsere Versorgungsgebieten umfassen die Region Hannover und den Raum Celle!

Online beraten wir Sie in ganz Niedersachsen!


Unsere Beratungskompetenz umfasst das gesamte Altersspektrum von Kindern bis hin zu Senioren.

Die Pflege eines Angehörigen ist anspruchsvoll und kräftezehrend und wird oft unterschätzt. Der Pflegeberatungseinsatz vermittelt Ihnen z.B. Wissen über Pflegetechniken und Möglichkeiten zur Entlastung.

Der Beratungseinsatz nach §37.3 muss verpflichtend ab Pflegegrad 2 in regelmäßigen Abständen im Auftrag der Pflegekasse durchgeführt werden. Die Pflegeberatung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von den Pflegekassen voll finanziert.

Unsere ausgebildeten Pflegefachkräfte sind gern für Sie da – nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37.3?

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Bei einem Beratungseinsatz handelt es sich um einen Besuch eines ambulanten Pflegedienstes bei dem die Qualität in der häuslichen Pflege sichergestellt und die Pflegeperson unterstützt werden soll. Ab Pflegegrad 2 ist dieser Beratungseinsatz verpflichtend.

Die Beratung kann auch online durchgeführt werden.

Beratungseinsatz nach § 37.3 – Ablauf und Inhalte

Der Beratungseinsatz dient dazu, die Pflege- und Betreuungssituation des Pflegebedürftigen einzuschätzen. Ein Pflegeberater beurteilt, ob die Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt sind. Wird bei dem Beratungseinsatz festgestellt, dass die Situation nicht gesichert ist, muss der Pflegeberater dies begründen. Weiterhin können Maßnahmen für die Verbesserung der Pflegesituation vom Pflegeberater empfohlen werden. Zu diesen Maßnahmen gehören der Bezug von Sachleistungen, die Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren.

Weiterhin werden im Beratungseinsatz Möglichkeiten zur Höherstufung des Pflegegrades besprochen. Es können Hilfsmittel beantragt werden, z.B. Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegeberater stehen der Pflegeperson mit Tipps für die typische Situation im Pflegealltag zur Verfügung.

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Anspruch auf einen Beratungseinsatz nach § 37.3

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Alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen, jedoch von keinem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, haben Anspruch auf einen Beratungsbesuch.

Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Beratungseinsatz 2x im Jahr gesetzlich vorgeschrieben. Bei Pflegegrad 4 und 5 sogar 4x im Jahr.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können auf Wunsch oder bei Bedarf ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen, welches ebenfalls von der Pflegekasse finanziert wird. Es besteht keine Verpflichtung jedoch das Recht auf eine Pflegeberatung.