Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Dieser Bereich ist vor allem für pflegende Angehörige interessant! Damit Sie als Angehöriger oder Interessent genau und umfassend informiert sind, stellen wir Ihnen hier einige Fakten zum Thema Kurzzeit- und Verhinderungspflege und der vollstationären Aufnahme zusammen:
Kurzzeitpflege
- Pflegebedürftige haben jedes Jahr Anspruch auf eine befristete Kurzzeitpflege von maximal 26 Tagen
- Diese Zeit kann bei uns z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt verbracht werden
- Der Eigenanteil beträgt lediglich 16,95 €/Tag. Damit sind alle Kosten der Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Betreuung, Wäscheversorgung usw. abgedeckt
Verhinderungspflege
- Zusätzlich zur Kurzzeitpflege können weitere 26 Tage Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür: die Pflegestufe muss bereits ein halbes Jahr bestehen
- Der Eigenanteil beträgt wie bei der Kurzzeitpflege 16,95 €/Tag.
So können vor allem Angehörige durch die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege entlastet werden und sich von der oftmals belastenden Pflege erholen. Währendessen kommt der Pflegebedürftige in den Genuss der professionellen Pflege unseres Teams. Unser Team freut sich auf Sie!

